Herr Präsident,
Danke für Ihren Diskussionsbeitrag und Ihre Meinung. Vielleicht vertreten Sie diese künftig wieder im Deutschen Bundestag an der Seite von Frau Merkel oder als Konzernanwalt und nicht an der Spitze unseres höchsten Gerichtes.
Zur Lektüre empfehle ich Ihnen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Luftsicherheitsgesetz, welche ich freundlicherweise noch mal angehängt habe.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2006/bvg06-011.html
Markus Haintz
Rechtsanwalt
Art 20 GG
…
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.