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Kubicki: „Um es mal klar zu sagen: Das weitere Vorgehen hängt nicht vom Willen der Kanzlerin und der Länderchefs ab, sondern von dem, was vor allem das Infektionsschutzgesetz vorsieht. (…)
Es geht nicht um Lockerungen, schon das Wort ist falsch. Es geht darum, dass eine bestehende Einschränkung von Grundrechten aufgehoben werden muss, wenn bestimmte Inzidenzwerte erreicht sind. Und das haben wir in vielen Fällen. In Schleswig-Holstein gibt es mehrere Kreise mit Inzidenzwerten unter 20. Da kann man den Menschen nicht mehr erklären, warum immer noch alles geschlossen bleiben muss. (…)
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